Sitzungsbericht vom 09.11.2016

Trinkwasser, Verkehr und Windkraft

Einen großen Teil der Sitzung nahm der vermeintliche VW-Skandal (Verkehr und Wasser) Kauferings ein. Persönliche Streitigkeiten und populistische Stimmungsmache unter dem Denkmantel der Information und Bürgeraufklärung bestimmten damit den Abend über weite Teile. Mit dem neuen Vertrag für Landwirte im Trinkwasserschutzgebiet sowie der Windkraft im Westerholz wurden jedoch auch noch zukunftsweisende Themen behandelt.

Bereits vor der eigentlichen Sitzung wurde in den Bürgeranfragen das Kauferinger Trinkwasser thematisiert. Auch der erste Tagesordnungspunkt der Sitzung drehte sich um dieses Thema. Von Seiten des Bürger-meisters wurde eingeräumt, dass unsere Versorgung mit reinem und sicherem Trinkwasser derzeit von Landsberg sichergestellt wird. Und es wurde eingeräumt, dass es versäumt wurde die Bevölkerung hierüber zu informieren. Anschließend wurde von der Verwaltung ausführlich über die Historie der Kauferinger Trinkwasserversorgung sowie den Vorkommnissen der letzten Monate referiert. Zusammenfassend ist zu sagen, beim Bau der Brunnen wurden Vorgaben missachtet welche zur jetzigen Problematik führten, der Notverbund mit Landsberg wurde bereits früher genutzt und unser Trinkwasser wird regelmäßig beprobt und vom Gesundheitsamt überwacht. Unsere Einschätzung ist, dass es im aktuellen Fall wohl Versäumnisse bei der Information der Bürger gab, fachlich jedoch die richtigen Entscheidungen getroffen wurden und es dadurch zu keiner Gefährdung der Bevölkerung kam. Zur Sicherung unseres Trinkwassers und vor allem der Absenkung des Nitratwerts gibt es in Kaufering eine freiwillige Vereinbarung zwischen Landwirten und Gemeinde. Die Landwirte verpflichten sich hier Auflagen, welche über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen, bei der Düngung und Bearbeitung ihrer Felder im Trinkwasserschutzgebiet einzuhalten. Im
Gegenzug erhalten Sie von der Gemeinde eine Entschädigung. Diese Art von Verträgen gibt es in Kaufering bereits seit ca. 1998, unter anderem auch auf Wunsch der Landwirte. Eine bereits beschlossene Neufassung wurde in der Sitzung noch einmal durch eine Diplom-Agraringenieurin erläutert. Aus Sicht der GAL ist dieser Vertrag ein richtiger Schritt hin zu sauberem, nitratarmem Trinkwasser.

Auch der nach vorn verlegte Tagesordnungspunkt 10 beschäftigte sich mit vermeintlichen Verfehlungen unseres Bürgermeisters. Es handelt sich hier um die neuen Tempo-30-Zonen im Süd-Westen Kauferings. Es wurde hier die Aktion ohne gültigen Beschluss des Marktgemeinderats angeprangert. Nach ausführlicher Debatte einigte sich eine Mehrheit des Rates darauf zukünftige Tempo-30-Zonen erst noch einmal im Rat zu beschließen.

Wie bereits mehrfach berichtet eignet sich ein Bereich des Westerholzes, sowohl rechtlich (10H-Gesetz), wie auch wirtschaftlich, zur Errichtung von Windkraftanlagen. Innerhalb dieses Gebietes sind Windkraftanlagen als privilegierte Bauten zu behandeln. Die Gemeinde Kaufering hat damit keine Möglichkeit einem zukünftigen Bauantrag für Windräder in diesem Bereich, solange die nötigen Auflagen erfüllt und Gutachten positiv sind, zu widersprechen. Es bietet sich jedoch jetzt die Chance eine Vorrangfläche auszuweisen, selbst aktiv zu werden und Kauferinger Bürgern eine Beteiligung an zukünftigen Anlagen zu ermöglichen. Konkret bedeutet dies in einem ersten Schritt eine Vorrangfläche auszuweisen. Damit können nur noch in diesem eingeschränkten Bereich der 10H-Fläche Windräder errichtet werden. Da sich das 10H-Gebiet über die Grenzen der Gemeinden Kaufering, Scheuring und Weil hinweg erstreckt ist hier eine interkommunale
Zusammenarbeit anzustreben. Die Windräder sollen dann im Rahmen eines Bürgerprojektes umgesetzt werden. Kauferinger Bürger können damit direkt finanziell von den Windkraftanlagen in ihrem direkten Umfeld profitieren. Sämtliche Punkte wurden im Rat mit überwältigender Mehrheit und nur vereinzelten Gegenstimmen beschlossen. Die GAL befürwortet dieses Vorgehen und im Rahmen der notwendigen Umweltgutachten auch die Errichtung von Windrädern im Westerholz. Diese können hier, dank der vorhandenen Infrastruktur, mit nur sehr geringem Eingriff in das Waldsystem erfolgen.

Versüßt wurde die Sitzung am Ende mit einem einstimmigen, verwaltungsrechtlichen Beschluss zu einem neuen Umsatzsteuergesetz für Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Durch die langen Diskussionen der einzelnen Punkte wurden die restlichen Tagesordnungspunkte vertagt.