Antrag: Verbot von Feuerwerk in Kaufering an Silvester 2020

Sachverhalt:
Das Abbrennen von Feuerwerk ist seit jeher ein polarisierendes Thema. Freilich bereitet es vielen Menschen viel Freude – sei es selbst aktiv zu sein, oder nur zuzuschauen. Es gibt aber allgemein auch einige Nachteile.

  • Die entstehenden Geräusche bedeuten für viele Menschen eine Lärmbelästigung. Vor allem aber Haus- und Wildtiere werden durch Feuerwerk aufgeschreckt.
  • Die Belastung der Umwelt, insbesondere durch Luftverschmutzung, ist erheblich.
  • Der hinterlassene Müll an vielen Stellen im Ort, z.B. am Fuggerplatz, verursacht Reinigungskosten und liegt teilweise noch lange nach Silvester in der Natur.

Ein Verbot von Feuerwerk ist alleine aufgrund dieser Argumente in Betracht zu ziehen. In diesem Jahr kommen aber noch weitere gewichtige Argumente hinzu.

  • Die Krankenhäuser, insbesondere deren Notaufnahmen, haben aufgrund der Pandemie viel zu tun. Jegliche Möglichkeit einer Entlastung sollte ausgenutzt werden und Feuerwerk bedingte Verletzungen nach niederländischem Vorbild vermieden werden.
  • Im Hinblick auf den Infektionsschutz stellt die übliche Geselligkeit beim Abbrennen von Feuerwerk ein erhebliches Gefahrenpotential dar. Egal wie die Regeln für Silvesterfeierlichkeiten sein mögen ist zu erwarten, dass beim Feuerwerk die Beachtung der Regeln in den Hintergrund gerät. Der Alkoholpegel ist aufgrund der späten Stunde gestiegen und viele Nachbarn treffen sich – geplant oder spontan – draußen und stehen in großen Gruppen zusammen oder liegen sich in den Armen.

Wir erleben, dass die Politik auf Landes- und Bundesebene ihrer Verantwortung gerecht wird und entsprechende Regeln verabschiedet. Aufgrund oben genannter Argumente müssen wir ebenfalls Verantwortung übernehmen.

Beschlussempfehlung:
Der Marktgemeinderrat beschließt, dass zum Jahreswechsel 2020/2021 das Abbrennen jeglicher Art von Feuerwerk oder Ähnlichem auf der gesamten Gemarkung der Marktgemeinde untersagt ist. Dies betrifft ausdrücklich sämtliche, auch private, Grundstücke. Das Verbot bezieht sich sowohl auf privat, als auch gewerbliche veranlasstes Feuerwerk.

Jürgen Strickstrock im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN