Da in Kaufering die Verabschiedung der jeweiligen Haushaltssatzung bisher oft sehr spät weit nach Ablauf des ersten Drittels des neuen Haushaltsjahres erfolgt, andererseits sich aus GO Art.65 (2) ergibt, dass „ die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen ist“, stellt die Fraktion der GAL folgenden Antrag:
Der Marktgemeindrat beschließt, dass dem Finanzausschuss der erste Rohentwurf für notwendige und zu planende Investitionen im Haushaltsjahr 2011 im Dezember 2010 zur Diskussion vorgelegt wird.
Begründung:
- Der Art 65 (2) legt uns sinnvolle Fristen auf.
- Die angespannte Finanzlage erfordert intensive Beratungen zu jedem Punkt, die nicht im Eiltempo erledigt werden können.
- Die angespannte Finanzlage der Gemeinde erfordert ein sorgfältiges Abwägen der Pro und Contras, insbesondere um Sparpotentiale zu ermitteln.
- Die von der Verwaltung erarbeiteten Ansätze sollten rechtzeitig vor den Sitzungen den Fraktionen zur internen Beratung zur Verfügung stehen.
- Nur mit dem Beginn der Beratung im Dezember 2010 kann sicher gestellt werden, dass wir im Februar 2011 zu einer Verabschiedung des Haushalts im GR kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Triebel Alex Glaser Hans Pilz
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