Informationsfreiheitssatzung

1/2016           Abgelehnt mit 13 : 11

Informationsfreiheit, Informationstransparenz ist ein Bürgerrecht zur Einsicht in Dokumente und Akten der öffentlichen Verwaltung. Dieses Recht dient zur demokratischen Meinungs- und Willensbildung. In diesem Rahmen können Ämter und Behörden verpflichtet werden, ihre Akten und Vorgänge zu veröffentlichen bzw. für Bürger zugänglich zu gestalten. Der freie Zugang wird in einer entsprechenden Satzung geregelt und ein Verfahren festgelegt, wie die Rechte wahrgenommen werden.

Diese Satzung hat die GAL für die Gemeinde ausgearbeitet und in einen Antrag formuliert und vorgeschlagen. Die Mehrheit im Gemeinderat hielt dieses Instrument zur Transparenz für Kaufering nicht für notwendig.

Ein allgemeines Informationszugangsrecht für Bürger zu Unterlagen von Bundesbehörden – unabhängig von einer direkten persönlichen Betroffenheit – ist in Deutschland als Informationsfreiheitsgesetz am 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Zudem gibt es in Bundesländern ähnliche Gesetze in Bezug auf Landesbehörden (einschließlich der Kommunalbehörden).