Es waren wenige Bürger zur Ratssitzung gekommen, das sicher an der Vorweihnachtszeit und den wenig spektakulären Themen lag.
Für ein Grundstück im Außenbereich in der Leitenbergstraße, bebaut mit einer Lagerhalle, liegt ein Eingabeplan zur Erweiterung und Umgestaltung vor. Mit 17 : 6 Stimmen wurde eine Überplanung in Form einer Bauleitplanung abgelehnt, da die vorhandene Erschließung sich nicht für ein neues Gewerbegebiet eignet und sich im Westen und Norden unmittelbar ein Landschaftsschutzgebiet anschließt. Landschaftsschutz ist bei der GAL höher zu bewerten wie Partikularinteressen einzelner Bauwerber, deshalb haben wir das Projekt abgelehnt.
Für die beschlossene Sanierung und Erweiterung des katholischen
Kindergartens Don Bosco wurde
nach erfolgreicher Ausschreibung für Heizung und Sanitär die Auftragsvergabe
einstimmig beschlossen. Da für die Lüftung kein Angebot eingegangen ist, muss
diese erneut ausgeschrieben werden. Die notwendigen Vorarbeiten liegen im
Zeitplan.
Einstimmig wurden die Erhöhungen und Satzungen bei den Abwasser- und Wassergebühren beschlossen. Die neuen Gebühren sind:
für Abwasser:
Grundgebühr: bis 2,5 m³/h (= 96 % der Anschlüsse)
neu: 40 € p.a. alt: 20 € p.a.
Verbrauchsgebühr:
neu: 2,37 €/m³ alt: 1,71 €/m³
Für Wasser:
Grundgebühr: bis 2,5 m³/h (= 96 % der Anschlüsse)
neu: 40 € p.a. alt: 20 € p.a.
Verbrauchsgebühr:
neu: 1,63 €/m³ alt: 1,44 €/m³
Da der weitaus größte Anteil der Betriebskosten Fixkosten sind, wurden die Grundgebühren stärker angehoben wie die Verbrauchsgebühren. Beim Abwasser führt der längere Stau bei den Sanierungsmaßnahmen der zum Teil über 50 Jahre alten Leitungen sowie Maßnahmen im Klärwerk selbst zu einer stärkeren Gebührenanpassung. Wasser und Abwasser sind kostendeckend zu betreiben. Die Gebührenkalkulation gilt für die nächsten 4 Jahre.
Mit 17 : 5 Stimmen wurde die Entlastung für den festgestellten Jahresabschluss 2017 der Kommunalwerke Kaufering erteilt. Eine Diskussion gab es um den dem Markt entstandenen Schaden, der durch einen versäumten Antrag auf Erstattung der Energiesteuer in Höhe von 32.000 € (+ Rechts-anwaltskosten) entstanden ist. Der ursächliche Schaden betrug ca. 100.000 €, der durch einen Rechtsstreit mit der Haftpflichtversicherung aber auf 32.000 € reduziert werden konnte. Eine volle Schadensdeckung konnte nicht erreicht werden, da von der Versicherung eine Mitschuld der Verwaltung des Marktes angeführt wurde.
Berichterstatter: Pilz Hans, Marktgemeinderat