Für die Marktgemeinderatssitzung am 20.01.2021 waren aus Gründen des Infektionsschutzes nur ein Drittel der Mitglieder anwesend. Aufgrund eines vorhergehenden Beschlusses im gesamten Gremium war dies möglich, so dass der Ferienausschuss beschlussfähig war.
Trotz reduzierter Personenzahl war ein sehr wichtiges und weitreichendes Thema zu behandeln – ironischerweise zum Thema “Abstand”: Der Erlass einer Satzung “über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe”. Die Brisanz und Notwendigkeit ergibt sich – trotz trockener Anmutung – aus dem Gegensteuern eines praktischen Sachverhalts: Kaufering soll auch langfristig mit Maß nachverdichtet werden und die Wohnqualität soll dauerhaft erhalten bleiben. Der Gesetzgeber legt mit der Novelle der BayBO die Messlatte deutlich zu niedrig. Früher haben sich die Kommunen nur marginal mit dem Abstandsflächenrecht beschäftigt und müssen sich nun innerhalb weniger Wochen für eine Richtung für die nächsten Jahrzehnte festlegen und diese gegebenenfalls per Punktlandung exakt zwischen 15. Januar und 31. Januar durch Satzung festlegen: Die neuen Regeln der BayBO akzeptieren oder mehr Abstand zwischen Wohngebäuden sichern. Glücklicherweise konnte hier eine einstimmige Mehrheit für letzteres gefunden werden (*).
Thematisch passend wurde die Satzung “über die Herstellung und Ablösung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Abstellplätzen für Fahrräder”, kurz Stellplatzsatzung, angepasst. Wesentliche Punkte sind die Anpassung der Stellplatzbreite auf 2,60 m und die Liberalisierung von erweiterter Tiefgaragennutzung. In diesem Zug konnte die grüne Fraktion folgende weitere Änderungen durchsetzen: Fahrradstellplätze sollen sich in der Nähe des Hauseingangs befinden und bei Verkaufsstätten überdacht werden. Weitere grüne Vorschläge, wie etwa die Pflicht zur Überdachung bei Wohngebäuden, fanden leider keine Mehrheit.
Neben den zwei kleineren Themen – Erweiterung des Iglinger Gewerbegebiets um 8 ha Richtung Norden und der Bestätigung der Wahlen zum Feuerwehrkommandanten – wurde ein ökologisches Thema behandelt: Der Energiestandard von kommunalen Gebäuden. Die selbst auferlegten Richtlinien aus dem Jahr 2016 sind heute nicht mehr praxistauglich, führten in der Vergangenheit zu Diskussionen und sind teilweise durch Gesetz ohnehin Standard. Auf Wunsch der Verwaltung wurde dieser Beschluss aus dem Jahr 2016 daher aufgehoben. Auf Drängen der grünen Fraktion blieb es aber nicht bei der bloßen Aufhebung: Der Marktgemeinderat legte sich bereits darauf fest, sich im September 2021 erneut mit diesem Thema zu beschäftigen, um ein anwendbare Regelung zu finden.
* Wer es genau wissen möchte: Die BayBO sieht im Wesentlichen eine Verkürzung der Abstandsflächen von 1 H auf 0,4 H und eine Veränderung der Berechnungsvorschriften vor. Die Satzungsermächtigung bezieht sich unglücklicherweise nur auf die Abstandsfläche, nicht aber auf die Berechnungsvorschriften. Das alte Recht kann also selbst mit Satzung nicht beibehalten werden. Im Ergebnis legt die Satzung eine Abstandsfläche von 0,8 H fest.
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