Sitzungsbericht – 20.01.2016

  • Flüchtlingsunterbringung in der Tennishalle
  • Ablehnung der Asylunterkunft
  • Keine Transparenz für Kaufering Abstimmung Informationsfreiheitssatzung

In der gestrigen Bauausschusssitzung kam neben den unspektakulären Bauanträgen (z. B. Bau einer Gaube) die Nutzungsänderung der Kauferinger Tennishalle zur Abstimmung.
Zu Eurer Information: Letztes Jahr im Spätherbst bot der Besitzer der Kauferinger Tennishalle dem Landkreis seine Immobilie als Flüchtlingsunterkunft an. In Anbetracht der Flüchtlingszahlen war der Landrat natürlich hocherfreut. Die Halle wird momentan bereits so umgebaut, dass dort bis zu 300 Flüchtlinge untergebracht werden können.
Die Unterkunft soll als „Drehscheibe“ benutzt werden. Im Moment werden dem Landkreis ca 50 Asylsuchende pro Woche zugewiesen. Sie sind bereits registriert, auch ärztlich voruntersucht, sollen von Kaufering aus auf den Landkreis verteilt werden. So der Plan.
Um dem Baurecht zu entsprechen, muss man die Nutzungsänderung im hiesigen Gemeinderat zur Abstimmung bringen. Diese Abstimmung ist reine Formsache, weil hier eine Sonderregelung des Baugesetzbuches gilt, in dem das gemeindliche Einvernehmen nicht notwendig ist. Der Antrag der Nutzungsänderung wurde nun mehrheitlich (3 : 5 Stimmen) mit der Begründung abgelehnt, dass Unterkünfte in dieser Größe dem Markt Kaufering, insbesondere dem Dorf, nicht guttun. Ein konkreter Vorschlag, wie der Landkreis stattdessen mit den ankommenden Flüchtlingen weiterverfahren soll, kam von der ablehnenden Seite nicht. Unser GAL-Vertreter Andreas Keller stimmte für die Nutzungsänderung.

Keine Transparenz für Kaufering

Nach 2012 unternahm die GAL im neu zusammengesetzten Rat noch einmal den Versuch, den Kauferinger Bürgerinnen und Bürger durch eine Informationsfreiheitssatzung zu mehr Transparenz im politischen Geschehen vor Ort zu verhelfen.
Alex Glaser, der den Antrag formuliert hat, wies in der Sitzung ausdrücklich und mehrmals darauf hin, dass mit solch einer Satzung das Signal „Bürger, Du darfst das wissen, Du bist kein Bittsteller“ ausgesendet wird. Jeder kann demnach ins Rathaus gehen und z. B. einen Bebauungsplan anschauen, ohne dass er Gründe dafür angeben muss. Die Zielrichtung der Satzung ist der Bürger, dem es leichter gemacht werden soll, sein politisches Interesse aktiv wahrzunehmen.
Leider reduzierten die UBV, Teile der SPD und die CSU die Diskussion hin zur Verwaltung („Affront gegen die Verwaltung“) und verloren das mögliche Bürgerinteresse ganz aus den Augen. Der Antrag wurde zwar immerhin knapp, aber leider mit 11 : 13 Stimmen abgelehnt. Also kein Signal zu mehr Transparenz an unsere Kauferinger Bürgerinnen und Bürger.