Integration von Asylbewerbern und Geflüchteten
Genehmigung eines Nachtragshaushaltes
Änderung von Bebauungsplänen
Frau Taryne, gemeindliche Asylintegrationsberatung, beginnt Sitzung des MGR mit einem kurzen Sachstandsbericht ihrer Arbeit. Ziel ihrer Tätigkeit ist, Probleme und Schwierigkeiten bei der Integration von Asylbewerbern und Geflüchteten in Kaufering zu erkennen und zu beheben. Sie will zeigen, dass Menschen, die sich integrieren ein Gewinn für unsere Gemeinde sind. Zudem ist Sie auch Ansprechpartner für Vermieter und Arbeitgeber, die Wohnungen oder Arbeitsplätze für Asylbewerber oder anerkannte Flüchtlinge anbieten möchten. In den wenigen Wochen die Sie für Kaufering tätig ist, konnte Sie bereits etliche Wohnungen und Arbeitsplätze vermitteln und somit helfen, die angespannte Situation in der Soccerhalle zu verbessern. Weiter plant Frau Taryne einen „Wohnungsführerschein“ für die Wohnungs-suchenden einzuführen. Hier sollen die zukünftigen Mieter praxisgerecht an die Gepflogenheiten im Umgang mit Mietwohnungen herangeführt werden.
Der Einstieg in die eigentliche Sitzung beginnt mit der Genehmigung eines Nachtragshaushaltes für nicht geplante Ausgaben in 2017. Hierbei handelt es sich um den Kauf einer landwirtschaftlichen Fläche (260.000 €) und die ungedeckten Kosten für vorgezogene Maßnahmen zur Sanierung der Grundschule (110.000 €). In den nächsten Tagesordnungspunkten genehmigt der Gemeinderat die Anschaffung eines Feuerwehr-kommandowagens ELW1 (90.000 €) und eines Mehrwegschmalspurtransporters für den Bauhof (104.000 €).
In der restlichen Sitzung behandelte der MGR ausschließlich mit Bauthemen. Beginnend mit der Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplans „Hauswiese“. Einer großen Firma sollen zusätzliche Stellplätze ermöglicht werden. Das Gremium befasste sich mit den Einwänden der Träger öffentlicher Belange. Da zudem keine Einwände von Bürgern vorlagen, wurden die Änderungen einstimmig beschlossen. Zum gleichen Ergebnis gelangte der MGR bei zwei weiteren Tagesordnungspunkten. Inhalte waren hier die Änderungen an bzw. die Aufstellung eines Teilbebauungsplanes im Bereich der Hiltistr/B17 alt. Hier war es notwendig den alten Bebauungsplan Lechwiesen I auf den Stand der heutigen Bebauung anzupassen, um die Ausführung zweier privater Bauvorhaben zu ermöglichen. Etwas mehr Diskussionsbedarf gab es bei der beantragten Änderung des Bebauungsplans im Gewerbegebiet an der Viktor-Frankl-Str. Ein großer Discounter beantragte eine Änderung, um sein Verkaufsgebäude abreißen zu können und an andrer Stelle, natürlich größer, neu zu bauen. Einige Träger öffentlicher Belange mahnten hierbei an, dass es durch dieses Projekt zu ungewünschten Umlenkungen der Kaufkraftströme und auch zu einer unzulässigen Agglomeration von Einzelhandelsmärkten kommen könnte. Der Gemeinderat genehmigte jedoch die Änderung des Bebauungsplans. Die meisten GAL-Räte stellten die Notwendigkeit des Projekt aus Nachhaltigkeitsgründen in Frage und stimmten gegen den Beschlußvorschlag.