Anfrage „Lärmschutz Sägewerk“

Sehr geehrter Herr Salzberger,
ich wurde bereits von mehreren Bürgern aus dem südwestlichen Gemeindegebiet auf den Lärm vom Sägewerk der Firma ilim timber im Gewerbegebiet Frauenwald in Landsberg angesprochen. In den letzten Monaten ist dieser Lärm verstärkt auch zu Uhrzeiten mit erhöhtem Ruhebedarf zu hören: Samstagabend etwa um 22 Uhr und häufig Sonntag morgens ab etwa 6 Uhr, beispielsweise an diesem Wochenende. Es geht hierbei nicht um typische Sägegeräusche, sondern es handelt sich um
dumpfe, polternde Geräusche, welche mutmaßlich durch spezielle Arbeitsschritte, wie das Be- und Entladen von LKW oder durch das Wenden von Holzstämmen, entstehen.
Ein Bürger berichtete mir, dass es eine Regelung zur Festlegung von Zeiten für solche Arbeitsschritte geben soll.
Ich bitte Sie, die folgenden Fragen zu beantworten.
Arbeitsschritte mit besonders hoher Lärmemission:

  1. Gibt es individuelle Regelungen zur Festlegung der Arbeitszeiten für solche Arbeitsschritte seitens des Marktes Kaufering, der Stadt Landsberg und/oder des Landkreises Landsberg am Lech?
  2. Innerhalb welcher Zeiten (Uhrzeit und Wochentag) ist es dem Sägewerk – begründet durch individuelle Regelungen oder durch allgemeines Recht – gestattet, solche Arbeitsschritte auszuführen?
  3. Durch wen und wie wird überprüft, ob die Regelungen und Vorschriften eingehalten werden?
    Maßnahmen zur Lärmreduzierung:
  4. Welche Maßnahmen zur Reduktion des Lärms (Lärmschutzwände, Auswahl der Arbeitsvorgänge, etc.) muss das Sägewerk erfüllen?
  5. Sind diese Maßnahmen erfüllt?
  6. Durch wen und wie wird überprüft, ob diese Maßnahmen eingehalten
    werden?
  7. Gibt es Änderungen, wie etwa Anbauten oder Umbauten der Betriebsstätte, welche Anpassungen an diesen Vorgaben erfordern?

Jürgen Strickstrock