Antrag: Grundstücke auf Erbbaurecht

 

Im zukünftigen Baugebiet Lechwiesen V sollen bis zu 170 neue Wohnungen entstehen.  Eines der Ziele der geplanten Baulandentwicklung wird es sein, ein Quartier mit günstigem Wohnraum zu schaffen, dessen Entwicklung wir als Kommune auch langfristig steuern können.

Städte wie München oder Frankfurt nutzen seit Jahren die Möglichkeit, in neu geschaffenen Wohngebieten die Grundstücke im Erbbaurecht zu vergeben und haben hiermit gute Erfahrungen gemacht.

Grundstücke werden nicht an den Meistbietenden verkauft, der sich lediglich für einen gewissen Zeitraum für günstige Mieten verpflichtet, sondern bleiben in der Hand des Marktes Kaufering. Der Weiterverkauf der Grundstücke, die damit häufig verbunde Preisspekulationen werden somit vermieden. Der übermäßigen Steigerung von Immobilienpreisen und Mieten kann somit Einhalt geboten werden.

Die Gemeinde bekommt auf diese Weise zu dem kontinuierliche Einnahmen und hat die Möglichkeit, auch in der Zukunft die Entwicklung dieses Ortsteils zu prägen.

Die Bauherren und auch Wohnbaugesellschaften haben den Vorteil, dass sie lediglich den Preis der Immobilie und nicht den des Grundstücks finanzieren müssen.

Der Marktgemeinderat möge daher beschließen:

Die Verwaltung bereitet eine Beschlussvorlage vor, mit der alle gemeindeeigenen Baugrundstücke des geplanten Baugebiets Lechfeldwiesen V, ausschließlich  im Erbbaurecht vergeben werden.