Ferienausschuss
Zur Reduzierung der Kontakte und gemäß entsprechendem Informationsschreiben des Bay. Innenministeriums wurde die Einsetzung eines Ferienausschusses in der Besetzung und Größe gem. der Geschäftsordnung mit sofortiger Wirkung für die Dauer von 8 Wochen beschlossen. Neben dem Bürgermeister gehören dem Ferienausschuss insgesamt 7 Vertreter an (CSU 2, Grüne 2, UBV 1, SPD 1, KM 1).
Die Verwaltung wird nur die dringend notwendigen, unverzichtbaren Entscheidungen im Ferienausschuss vortragen und die übrigen Angelegenheiten, welche aufschiebbar sind auf die Zeit nach dem Ferienausschuss verlegen.
Abstandsflächensatzung
Der Bayrische Landtag hat am 2. Dezember 2020 eine Novelle der Bayr. Bauordnung beschlossen die zum 01.02.2021 in Kraft tritt und ein neues Abstandsflächenrecht regelt. Sowohl der Bayerische Gemeindetag als auch der Bayerische Städtetag sehen ein Reihe Fragen welche diese Novelle aufwirft. Auch hätten sie sich ein Mehr an Kommunalfreundlichkeit und kommunaler Steuerungshoheit gewünscht. Da den Gemeinden in der Novelle eine Satzungsermächtigung eingeräumt wurde, die es erlaubt die bisherigen Regelungen beizubehalten, raten beide Verbände davon Gebrauch zu machen. Satzungsvorlagen, die geprüft und vermutlich rechtsicher sind, haben sie zur Verfügung gestellt.
Das Gremium hat die Verwaltung beauftragt, die „Satzung über abweichende Maß der Abstandsflächentiefe“ zum Beschluss vorzubereiten.
Damit wird sichergestellt, dass man die Auswirkungen auf das Ortsbild und die Quartiersqualität, welche das neue Recht begründen würde erstmal erfassen kann. Eine spätere Anpassung oder Aufhebung der Satzung ist jederzeit möglich, wenn sich dieses als sinnvoll und gewünscht herausstellt.
Stellplatzsatzung
Die Stellplatzsatzung steuert, neben dem Abstandsflächenrecht, das Maß der Bebauung das für Grundstücke zulässig ist. Nach bisheriger Satzung wären für das Baugebiet Lechfeldwiesen V insgesamt ca. 70 oberirdische Parkplätze erforderlich gewesen. Es wurde ausführlich diskutiert und letztlich die Verwaltung beauftragt die Satzung so vorzubereiten, dass bis auf die zwingend oberirdischen Besucherparkplätze alle erforderlichen Stellplätze in Tiefgaragen untergebracht werden können.