Sitzungsbericht 21. und 22.03.2018

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Folgende Themen waren auf der öffentlichen Sitzung: 21.3.2018

  • Der Satzungsbeschluß für Lidl’s Backshop-Erweiterung wurde bei einer Gegenstimme mehrheitlich genehmigt. Dabei wird die zulässige Fläche für Lager- und Sozialräume von 250 auf 535m² erhöht. Geeignete Stellplätze für Fahrräder werden noch mit dem Bauwerber abgestimmt.
  • Kindergarten St. Johann: dort wird vom Träger der Einbau eines Plattformliftes für die Essensanlieferung und die Barrierefreiheit beantragt. Geschätzte Kosten 16.300 €, die Diözese Augsburg gibt einen Zuschuss in Höhe von 6.500 €. Die angebliche Dringlichkeit, obwohl die Liefersituation schon seit längerem besteht, sah der Rat nicht als gegeben an und beschloss eine Ausschreibung der Leistungen.
    • Bayern Wlan:
      Der Freistaat Bayern fördert ein kostenfreies,  über Wlan zur Verfügung gestelltes, Internet. Gefördert werden 2 allgemeine Standorte im Markt und zusätzlich touristische Standorte. Förderhöhe sind je Standort 2.500 € für die Ersteinrichtung, aber der Markt trägt als freiwillige Leistung die geschätzten laufenden Folgekosten je Standort von jährlich rd. 1.055 €.
      Die GAL kritisierte die Folgekosten und beantragte, die vorgeschlagenen 6 Standorte einzuschränken. Der Wert des Nutzens für solche Einrichtungen, derzeit zwar ein Modetrend, ist nicht von so herausragender Bedeutung, dass der Markt sich hier mit einem nicht unerheblichen laufenden Kostenblock belasten sollte, so die Meinung der anwesenden GAL-Vertreter.
      Es wurde über die im Beschlussvorschlag geplanten Standorte auf Antrag der GAL wie folgt einzeln abgestimmt:
      Bücherei/VHS:                 20 : 1 angenommen
      Rathaus:                          4 : 17 abgelehnt
      Bahnhof:                         12 : 9 angenommen
      Sportanlagen:                 13 : 8 angenommen
      Jugendhaus:                     5 : 16 abgelehnt
      Die GAL hat nur den Büchereistandort unterstützt.
  • Breitbandausbau Kaufering: 2. Auswahlverfahren:
    Mit dem bisherigen Breitbandförderprogramm des Freistaates Bayern wurden in Kaufering 44 Haus- und drei Grundstücksanschlüsse realisiert. Beim zweiten Durchlauf durch dieses Förderprogramm können noch unterversorgte Gebiete, Download kleiner 30 Mbit/s, mit 80 % gefördert werden. Dies sind noch 3 Gebiete, Riedhof, Texet 3-12 und Texet 1-2.
    Da die Planungskosten über das Bundesbreitbandfördergesetz voll abgedeckt sind, verbleiben für den Markt Restkosten von kalkuliert 20.000 €. Der Anschluss für Riedhof und Texet 3-12 wurden mehrheitlich positiv beschieden, Texet 1-2 wurde abgelehnt.
  • Verlängerung des Straßenbeleuchtungsvertrages und der pauschalierte Leuchtmittel- und Leuchtentausch mit LEW:
    Unser Straßenbeleuchtungsnetz umfasst 1.365 Lichtpunkte, davon 371 schon mit LED. Planungsziel ist wegen der Energieeinsparung möglichst 100 % LED-Lampen. Da LEW hier eine quasi marktbeherrschende Stellung hat, es wird laut Verwaltung kein alternatives Angebot zu erhalten sein, wurde hier sehr intensiv beraten und über Ausschreibungserfordernisse und Laufzeiten diskutiert.
    Es gibt hier einen Zusammenhang mit dem im Hintergrund auf Kaufering zukommenden Problem, was in ca. 10 Jahren mit unseren geförderten Energieerzeugungssystemen (PV, Gas-BHKW und Holz-BHKW) passiert. Die Förderung von heute teilweise mehr als 50 ct/KWh für den Strom fällt dann auf den Strombörsenpreis von heute 4 ct/KWh oder noch weniger. Hier droht ein enormes Defizit, dem es vorzubeugen gilt. Um uns optimale Lösungen und eine Flexibilität nicht zu verbauen, dürfen keine langfristigen Verträge im Strombereich abgeschlossen werden. Und weiters wichtig, die Planungsüberlegungen müssen jetzt beginnen.
    Der Vertrag für die LED-Umrüstung bringt uns eine Garantiezeit von 8 Jahren, was auch den Ersatz von LED-Lampen umfasst. Der bestehende Straßenbeleuchtungsvertrag mit 18.000 €/Jahr brutto wird um 2 Jahre verlängert, mit diesem Vertrag sind Serviceleistungen durch die LEW abgedeckt, deren Notwendigkeit in 2 Jahren überprüft werden muss. Die jährliche Ersparnis durch die LED-Umrüstung (wird in 2018 abgeschlossen) ist mit ca. 34.000 €/Jahr
    Die Umrüstung auf LED-Lampen kostet laut Angebot LEW ca. 270.000 € brutto.
    In Anbetracht der Vergabesumme wurde eine Ausschreibung nach VOB nachgefragt bzw. eine Ausnahmegenehmigung der VOB-Stelle der Regierung von Oberbayern. Beides wurde bisher noch nicht gemacht, weshalb sich einige Räte u.a. auch die GAL (3 Stimmen) nicht zur Zustimmung entschließen konnten. Der Antrag der GAL zur Geschäftsordnung, wegen der fehlenden VOB-Klärung das Thema nochmals zu vertagen wurde mit 8 : 13 abgelehnt.
    Der Beschlussvorschlag und damit die Verträge mit LEW für weißes Licht wurden mit 13 : 8 angenommen.
  • Seniorenstift Kaufering:
    Für die Sanierung der Regenwasserversickerung muss das Seniorenstift einen weiteren Kredit von 310.000 € aufnehmen. Zur Aufnahme des Darlehens durch das Seniorenstift muss der Markt eine Ausfallbürgschaft übernehmen. Damit werden sich die kreditähnlichen Verpflichtungen und Risiken des Marktes erneut erhöhen.

Folgende Themen waren auf der öffentlichen Sitzung: 22.3.2018

  • Sanierung des Wohnteils und Umnutzung des ehemaligen Wirtschaftsteiles zur Wohnnutzung einer Hofstelle in der Leitenbergstraße:
    Trotz der Veränderungssperre und trotz der kleineren Abweichungen zum zukünftigen in Arbeit befindlichen Bebauungsplan wurde vom Bauwerber ein neuer (3.) Bauantrag eingereicht. Hier ist festzustellen, dass die Dauer für die Erstellung der BPläne im Dorf zu lange ist. Die Blockade für Bauwerber ist nicht mehr hinzunehmen, und mit jeder Ausnahmegenehmigung verabschieden wir uns von einheitlichen Regelungen. Warum machen wir dann noch Bebauungspläne? Plötzlich sind Dachgauben zulässig oder PV-Anlagen. Dem Bauantrag wurde einstimmig stattgegeben.
  • Aufstellung des Bebauungsplanes „Kirchberg Nord“:
    Hier wird die GRZ als Steuerungsmittel herangezogen. Die Richtwerte orientieren sich an der bisherigen Bebauung. Vorschläge zur dichteren Bebauung (300 anstatt 400 m² je Wohneinheit und bei Umbauten Ausnahmsweise 250 m² anstatt 300 m² für max. 3 Wohneinheiten wurden bei 8 : 8 Stimmengleichheit abgelehnt.
    Die Eingrünung am Rand zum Außengebiet (Ostseite) wurde kritisch gesehen. Um der Gemeinde die zur Verfügungstellung von Ausgleichsflächen zu ersparen, ist diese unbedingt notwendig, da vom Landratsamt wahrscheinlich gefordert. Eigenartig diese Rechtsposition, der Grundstückeigentümer erhält zusätzliches Baurecht ohne Kosten zu haben, diese trägt der Markt für BPlan-Planungskosten und Ausgleichsflächen.
    Mit knapper Mehrheit von 9 : 7 wurde der BPlan angenommen.
  • Aufstellung des Bebauungsplanes „Unterdorf Ost“:
    Hier wird die GR als Steuerungsmittel herangezogen, damit die vorhandenen Baukörper erhalten werden können. Die zahlreich vorhandene nordseitige Grenzbebauung wird beibehalten, an der östlichen Grundstücksgrenze (Innenbereich) werden 3 m Abstand vorgesehen. Es wurde die Planvariante 1 beschlossen. Auch hier wurden Vorschläge für eine höhere Verdichtung durch kleinere Flächen je Wohneinheit mit 8 : 8 abgelehnt.
    Der BPlan wurde mit 9 : 7 angenommen.

Berichterstatter:  Hans Pilz