Sitzungsbericht vom 1.7.2020

In der Sitzung am 1. Juli 2020 befasste sich der Marktgemeinderat mit einem einzigen, allerdings sehr aufwändigen, Themenbereich: Bebauungspläne im Dorf. Einmal die Brennweite verstellt: Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Bebauungspläne “Oberer Brückenring” und “Unterer Brückenring”. Die Brennweite weiter verstellt: Wandhöhe,
Firstrichtung, Kubaturen, Höhenbezugspunkt, Abstandsflächen, Baugrenze, untergeordnete Bauteile, Dachum- und -ausbauten, Grünordnung, Träger öffentlicher Belange … Die Komplexität eines solchen Themas zeigte sich auch daran, dass der Vorsitzende Herr Salzberger insgesamt zu 37 Einzelabstimmungen aufrufen musste. Die hervorragende Arbeit, welche vor allem von Frau Endres von der Verwaltung des Marktes und Frau
Kneucker vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München geleistet wurde, zeigte sich an fachlich fundierten Vorträgen mit wohldurchdachten Entscheidungsempfehlungen und letztlich 35 einstimmig getroffenen Entscheidungen. Bei den beiden anderen
Entscheidungen war ohnehin absehbar, dass hier der demokratische Grundsatz der Meinungspluralität erkennbar wird. Zum einen stellte sich die Frage, ob der Bebauungsplan eine Bebauung der privaten Grünfläche zwischen Lech und Forstgarten zulassen soll. Die juristische Betrachtung ist vielschichtig, wobei letztlich – abgesehen von kritischer Sichtweise Einzelner – die Mehrheit des Rates der Empfehlung der Verwaltung gefolgt ist und eine Bebauung zulässt. Nebenbei bemerkt erforderte diese Entscheidung in der Folge eine zwangsläufige Anpassung des Flächennutzungsplanes. Zum anderen benötigte die Frage nach der Anzahl der Wohneinheiten im “Oberen Brückenring” eine längere Diskussion zur
demokratischen Meinungsfindung. Grundsätzlich soll der Bebauungsplan festsetzen, wie viele Wohneinheiten pro Einheit Grundstücksfläche erlaubt sind. Das vorgesehene Maß beträgt “eine pro 400 qm bei Neubau” und “eine pro 300 qm bei Umbauten”, welches vom Rat als sinnvoll angesehen wird. Für Diskussion sorgte die Frage, ob auf einzelnen Grundstücke als Ausnahme mehr Wohneinheiten zugelassen werden können. Am Schluss
fand der Wunsch nach einer einheitlichen Regelung den größten Zuspruch, so dass es keine Ausnahmen geben wird.