Antrag: Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen

Die Unterbringung von Obdachlosen ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Diese Aufgabe gilt auch für diejenigen abgelehnten Asylbewerber, die nach dem Abschluss des Asylverfahrens im Gemeindegebiet wohnen und keinen ausreichenden Wohnraum finden können. Aber auch für die anerkannten Asylbewerber, die nach dem positiven Ende des Asylverfahrens die bisher vom Landkreis zugewiesenen Unterkünfte verlassen müssen und keine Wohnung finden, ist der Markt verpflichtet, ihre (notdürftige) Unterbringung sicherzustellen.
Das Thema ist in Kaufering mit einer besonderen Brisanz verbunden: In der ehemaligen Soccer-Halle beim Hallenbad wohnen eine große Zahl von sog. Fehlbelegern, d.h. von Asylbewerbern, die vom Landkreis zwar dort derzeit geduldet sind, aber in nicht so weit entfernter Zukunft (Mietvertrag für die Halle läuft derzeit nur bis 2018) auf dem Wohnungsmarkt untergebracht werden müssen. Auf das Schreiben des Koordinators des Arbeitskreises Asyl bei der Evangelischen Paulusgemeinde, Herr Reiner Dürr, das die Fraktionen bereits erhalten haben, kann insoweit im Einzelnen Bezug genommen werden.
Angesichts dieser absehbaren Entwicklung halten wir ein unverzügliches Tätigwerden der Marktgemeinde in dieser Frage für erforderlich, möglichst in enger Abstimmung mit den anderen Gemeinden im Landkreis und mit dem Landratsamt. Vor allem gilt es, in Absprache mit dem Landratsamt zu klären, wie die Marktgemeinde bei dieser Unterbringung entlastet werden kann, und eine Ghettobildung möglichst zu vermeiden ist.
Wir beantragen aus den genannten Gründen, der Marktgemeinderat möge baldmöglich folgenden Beschluss fassen:

  1.  Bürgermeister und Verwaltung werden aufgefordert, mit Nachdruck beim Landratsamt zu klären, ob die Unterbringung von Flüchtlingen in der Soccerhalle dazu führen kann, dass sogenannte „Fehlbeleger“ nach Abschluss ihres Asylverfahrens gegebenenfalls zu Lasten der Marktgemeinde als Obdachlose unterzubringen sind, weil sie bisher hier polizeilich gemeldet waren.
  2. Im Zusammenwirken mit der neuen Integrationsbeauftragten und weiteren Fachstellen einschließlich des Landratsamtes ist zeitnah ein Konzept zu entwickeln, wie der Bedarf an Wohnraum für Obdachlose für die nächsten 3 Jahre gedeckt werden kann.

Gabriele Triebel, Andreas Keller, Alex Glaser, Dr. Patrick Heißler, Hans Pilz