Antrag: Kein Einsatz des Herbizidwirkstoffs Glyphosat und von Neonikotinoiden auf gemeindeeigenen Flächen

field of tall corn plants with golden fall sunset

Zum Schutz der Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger, als auch zum Erhalt der biologischen Vielfalt, fällt der Marktgemeinde Kaufering eine besondere Verantwortung zu. Sie ist ein wichtiger Akteur beim vorbeugenden Verbraucherschutz sowie dem Schutz und Erhalt von Flora und Fauna. Mit der Umsetzung der  Maßnahmen dieses Beschlusses, kann der Markt Kaufering einen gesunden, pestizid- und herbizidfreien Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen erhalten und fördern.

Der Marktgemeinderat möge deshalb beschließen,

  1. Die Marktgemeinde Kaufering verzichtet ab dem 01. Januar 2018 auf allen Flächen die sich in ihrem Eigentum der Gemeinde befinden oder unter ihrer Bewirtschaftung stehen, auf den Einsatz von Glyphosat und Neonikotinoiden, sowie auf die Verwendung von sonstige Mitteln, die in Verdacht stehen, für das Bienen und Insektensterben verantwortlich zu sein .
  2. Private Unternehmen, die Aufträge von der Marktgemeinde Kaufering zur Pflege von Grün-, Sport- der sonstiger Flächen erhalten, werden vertraglich verpflichtet auf den Einsatz  Glyphosat und Neonikotinoiden zu verzichten. Bei laufenden Verträgen wird auf einen freiwilligen Verzicht hingewirkt.
  3. Beim Abschluss neuer Pachtverträge, sowie bei der Verlängerung laufender Verträge für landwirtschaftliche Flächen und sonstiger Flächen, die sich die sich im Eigentum des Marktes Kaufering befindenden, wird eine Klausel eingefügt, mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von Glyphosat und Neonikotinoiden  für diese Flächen verpflichtet.
  4. Die Marktgemeinde Kaufering behält sich das Recht vor, selbständig Stichproben zur Kontrolle der gefassten Grundsätze durchführen zu lassen und sich Untersuchungsergebnisse von anderen Behörden vorlegen zu lassen. Für den Fall der Nichtbeachtung vertraglichen Verpflichtungen sind in die Verträge Konventionalstrafen aufzunehmen und sowie fristlose Kündigung des Pachtverhältnisses vorzunehmen.

 

Begründung:

Die International Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Die aktuelle Einstufung von Glyphosat durch die IARC bestätigt frühere Hinweise auf eine  krebserregende und erbgutschädigende Wirkung des Wirkstoffs.

Einige Bundesländer (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen) haben in Reaktion auf die IARC-Einstufung Erlasse gegen die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Glyphosatanwendungen auf Nichtkulturland erlassen. Bereits 2013 hat sich der Bundesrat für ein Verbot glyphosathaltiger Herbizide für den Haus- und Kleingartenbereich ausgesprochen. Zudem haben einige Bau- und Gartenmarktunternehmen wie „toom“, „OBI“ und „Bauhaus“ angekündigt, Glyphosatprodukte aus ihren Sortimenten zu nehmen.

Die Marktgemeinde Kaufering nimmt dieses Handeln zum Vorbild und möchte mit diesem Beschluss gemäß dem Vorsorgeprinzip ihrer Mitverantwortung für den Gesundheitsschutz ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie den Schutz und Erhalt von Flora und Fauna gerecht werden.

Unabhängig von der Frage nach gesundheitlichen Risiken ist eine wesentliche Reduktion des Glyphosateinsatzes sowie der Verzicht auf den Einsatz von Nikotinoiden aus ökologischen Gründen geboten, um den dramatischen Rückgang der Biodiversität, wie sie im derzeitigen Bienen und Insektensterben deutlich Ausdruck, findet in unseren Kulturlandschaften zu stoppen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Keller, Alex Glaser, Patrick Heißler, Hans Pilz, Gabriele Triebel

(nicht unterschreiben, da computererstellt)