Sitzungsbericht – 17./18.02.2016

  • Bay. Städtebauförderung für den Schmittenbauer-Hof
  • Erhalt des Dorfcharakters Schmitterbauer
  • Bebauungsplan Kirchberg-Süd
  • Antrag desFischereiverein „Petri Heil“
  • Planfeststellungsverfahren „ABS 48“ – Elektrifizierung Bahnlinie München-Lindau

Bayerische Städtebauförderung für das Areal Schmittenbauer:

Bereits am 27.1. wurde der Planungsausschuss in nicht öffentlicher Sitzung über die Möglichkeit der Sanierung des Schmitterbauerhofes im Rahmen der Bayerischen Städtebauförderung unterrichtet. Ein Fachmann der Regierung von Oberbayern erläuterte hier die Fördermöglichkeiten und unterstrich die Einschätzung der Behörde, dass der Hof an dieser Stelle ortsbildprägend und erhaltenswert ist. Mit breiter Mehrheit, gegen die Stimmen der CSU, empfahl der Ausschuss die Teilnahme am Förderprogramm. Die GAL beantragte bereits vor der Sitzung, dieses sensible Thema öffentlich zu behandeln. Der Antrag wurde jedoch nicht zugelassen.
Am Vorabend der Marktgemeinderatssitzung kam es zur Bürgerversammlung; in der Presse bereits ausgiebig kommentiert.
Unter dem Eindruck des an manchen Stellen beschämenden Gejohles während dieser Bürgerversammlung war eine sachliche Diskussion über den Erhalt des Hofes unmöglich. Die Hinweise zum Erhalt des Hofes, sowohl des Denkmalamtes als auch der Regierung von Oberbayern wurden bei Seite gewischt. Einzig die Gemeinderäte der GAL und der Kauferinger Mitte hatten den Mut sich für den Erhalt des Hofes einzusetzen. Die Mehrheit der Marktgemeinderäte stimmte daher gegen eine Inanspruchnahme des Bayerischen Städtebauförderprogramms und für den von der CSU beantragten Abriss des Hofes.
Die Gründe für die GAL für eine Sanierung des Schmittenbauer Hofes sind

  1. die ortsprägende Lage und Architektur des alten Wohnhauses
  2. der sehr geringe Eigenanteil von nur 10 % der unrentierlichen Kosten an den geschätzten Renovierungskosten von ca. 1,4 Mio €,
  3. die Schaffung von derzeit fehlenden Sozialwohnungen auch für Einheimische
  4. die Vermeidung einer erheblichen Vermögensvernichtung und
  5. ein positives Beispiel für die Erhaltung dörflicher Strukturen an einem zentralen Punkt.

Bebauungsplan Kirchberg Süd:

Nach dem Beschluss, ein zentrales Objekt des Kauferinger Dorfes abzureißen, beantragte die GAL die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes. Die Aufstellung des Bebauungsplans kostet Geld, bindet Kapazitäten in der Verwaltung und greift in die Freiheit der Grundstücksbesitzer ein. Dies wird in Kauf genommen, mit dem Ziel den dörflichen Charakters Alt-Kauferings zu erhalten. Dieses Ziel war für die GAL nun nicht mehr zu erkennen. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Mit einigen kleineren Änderungen wurde der Bebauungsplan im Folgenden mehrheitlich gebilligt. Er muss aber wegen dieser nochmals ausgelegt werden. Dabei sind dann nur gegen die erneuten Änderungen Einwände möglich. Aus GAL-Sicht ist anzumerken, dass die Sinnhaftigkeit eines so aufwendigen und damit teuren Verfahrens nach den bisher gewonnenen Erkenntnissen hinterfragt werden muss. Gegenstimmen kamen deshalb von der GAL.

Fischwasser für den Fischereiverein „Petri Heil“

Damit der Verein sich ein privates Fischwasser in Penzing erwerben kann, benötigen die ca. 70 Mitglieder, davon derzeit 2 Jugendliche, eine Ausfallbürgschaft von 90.000 € und einen Investitionszuschuss von 10.000 €. Obwohl eine neue freiwillige Leistung des Marktes für ein Hobby eines Vereins aufgewendet wird, wurde der Investitionszuschuss von 10.000 € mehrheitlich genehmigt. Für die Ausfallbürgschaft wird noch eine andere Lösung gesucht. Gegenstimmen kamen hier auch von der GAL.

Planfeststellungsverfahren „ABS 48“ – Elektrifizierung Bahnlinie München-Lindau

Der Marktgemeinderat wurde informiert. Die Unterlagen der Bahn liegen zur Einsicht aller Bürger im Rathaus aus. In Kaufering ist nur passiver Lärmschutz bei einzelnen Häusern vorgesehen, keine Schallschutzwand als aktive Maßnahme. Der Markt wird einige Einwände vorbringen, die in der öffentlichen Sitzung am 3.3.2016 noch beschlossen werden. Auch betroffenen Eigentümer sind aufgerufen Einsicht zu nehmen und wenn erforderlich Einsprüche an die Bahn zu richten. Eine hohe Schallschutzwand von 3 bis 6 m Höhe ab Gleiskörper müsste die Gemeinde finanzieren und sie erfordert wahrscheinlich eine Fundamentierung am Fuße des Abhanges auf Höhe der Leonhardistrasse.